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Bruno Moser
Geschäftsführer
Gesellschafter

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In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner EBERHART & KOLLEGEN



Der Versicherungsmakler

Während der Versicherungsvertreter meist im Auftrag eines Versicherers tätig wird, ist der Versicherungsmakler Auftragnehmer der Person, die eine Versicherung abzuschließen wünscht. Der Makler vermittelt gewerbsmäßig z. B. Versicherungen, ohne von diesen Gesellschaften (den Versicherern) ständig mit der Vermittlung betraut zu sein (§ 93 Abs. 1 HGB). Das heißt, dass der Makler im Gegensatz zum Versicherungsvertreter kein Vermittlungs- Vertragsverhältnis mit der oder den Gesellschaft/-en eingeht, für die er vermittelt. Er geht vielmehr mit dem Kunden ein Vertragsverhältnis ein (Maklervertrag) und wird deshalb auch gelegentlich als "Bundesgenosse" des Kunden bezeichnet. Auch die Rechtsprechung bezeichnet ihn als "treuhänderähnlichen Sachwalter des Versicherungsnehmers", Urteil des Bundesgerichtshofs, (BGH 22.05.1985 - IVa ZR 190/83), veröffentlicht in: Versicherungsrecht 1985, S.930f.

In einer Versorgungsanalyse wird die Versorgung eines Kunden in Bezug auf Versicherungsbedarf und Finanzbedarf strukturiert untersucht und transparent gemacht. Dem Kunden bringt dies den Nutzen, einen genauen Überblick über Bedarf und bestehende Versorgungen und wesentliche Abweichungen zu erhalten. Die Gefahr von Über- oder Unterversorgungen kann damit vermieden werden. Dem Makler bringt die Versorgungsanalyse den Vorteil, genaue Daten über bestehende Versorgungen des Kunden zu gewinnen.

Der Ablauf der Versorgungsanalyse besteht typischerweise aus
 

  • Datenaufnahme der bestehenden Versorgungs- und Finanzsituation
    (z. B. mit Hilfe von Fragebögen).
  • Datenaufnahme zum bestehenden Versorgungs- und Finanzbedarf,z. B. vorhandene Einkommen, Sachwerte, familiäre Situation,Eigentumswunsch, finanzielle Ziele.
  • Priorisieren von Kundenzielen (z. B. Rangfolge der Wichtigkeit der Themen Altersversorgung, Schaffung von Eigentum, Sichern von Sachwerten, Sichern der Arbeitskraft, Renditesteigerung usw.).
  • Feststellen von Abweichungen zwischen Bedarf und bestehender Versorgung
    (Über- und Unterversorgungen, fehlerhafte Gestaltungen der bestehenden Versorgung).
  • Entwickeln von Vorschlägen zur Optimierung der Versorgung unter Berrücksichtigung der Kundenpriorisierung.

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